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Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung beurteilt die Fahreignung des Antragstellers. Der Begriff „Fahreignung“ umfasst die
Kurz gesagt es wird bei der MPU die charakterliche Eigenschaft zum Führen eines Kraftfahrzeuges beurteilt.
Ein MPU-Gutachten liefert eine auf Fakten (Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg und in der Führerscheinakte) und Erfahrungswissen basierende Wahrscheinlichkeitsaussage über die Entwicklung des Verhaltens in der Zukunft bei der Teilnahme am Strassenverkehr.
Ein Gutachten ist immer dann positiv wenn die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde durch die verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Befunde ausgeräumt werden können, also belegbare Hinweise auf stabile Verhaltens- und Einstellungsänderungen vorliegen.
Vor der Entscheidung über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis prüft die Führerscheinstelle, ob das Gutachten nachvollziehbar ist. Die formalen und inhaltlichen Standards müssen erfüllt sein (Widerspruchsfreiheit, logische Ordnung, wissenschaftliche Nachprüfbarkeit, Beachtung gesetzlicher Vorgaben sowie der Begutachtungs-Leitlinien und Beurteilungskriterien zur Kraftfahrereignung).
Die Qualität der MPU-Gutachten und der Arbeitsweise der MPU-Stellen wird darüber hinaus von der Begutachtungsstelle Fahrerlaubniswesen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) kontrolliert.
80 -90% der Personen, die eine seriöse MPU Vorbereitung in Anspruch genommen haben bestehen diese bereits beim ersten Anlauf!
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