MPU Vorbereitung Tengler

Persönlich - Individuell - Fair


Für ein kostenloses Erstgespräch nehmen Sie Kontakt auf unter 08669 - 1309096 

 oder schreiben mir eine E-Mail!

 


Was bedeutet eigentlich MPU?

 

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung beurteilt die Fahreignung des Antragstellers und beinhaltet:

  • eine allgemeinärztliche Untersuchung
  • Leistungstests (Reaktion, Konzentration, Verkehrsüberblicksgewinnung)
  • das psychologische Gespräch mit dem Gutachter. Dieses dauert 45 - 60 Minuten

 

MPU Vorbereitung Tengler im Chiemgau, Traunstein, Traunreut, Trostberg, Rosenheim, Wasserburg, Prien, Mühldorf, Altötting, Burghausen, Freilassing, Bad Reichenhall

 Hintergrund der MPU ist die Erstellung einer Prognose über die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges in der Zukunft.

Hierfür liegen der Begutachtungsstelle die Führerscheinakte vor und eventuelle Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg.

 

Ein Gutachten ist immer dann positiv, wenn die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde durch die verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Befunde ausgeräumt werden können, also belegbare Hinweise auf stabile Verhaltens- und Einstellungsänderungen vorliegen.

 

In unseren Sitzungen erarbeiten wir gemeinsam diese Aspekte und Punkte anhand Ihrer Lebensgeschichte. Dadurch sind Sie optimal vorbereitet für den Tag der Begutachtung.

 

 

 

Wann wird eine MPU angeordnet?

MPU Vorbereitung Tengler im Chiemgau, Traunstein, Traunreut, Trostberg, Rosenheim, Wasserburg, Prien, Mühldorf, Altötting, Burghausen, Freilassing, Bad Reichenhall
  • Eine MPU kann bereits bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,2 Promille angeordnet werden, wenn keine Ausfallerscheinungen zu erkennen waren. Sie wird definitiv angeordnet bei einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille. Dabei ist es egal, ob Sie mit einem Auto oder Fahrrad gefahren sind.
  • Mit Alkohol am Steuer mit weniger als 1,6 Promille und einem oder mehreren Punkten in Flensburg.
  • Bereits das zweite Mal oder öfter durch eine Trunkenheitsfahrt aufgefallen – auch wenn weniger als 1,6 Promille Alkohol im Blut waren.
  • Bei Autofahrten unter Drogeneinfluss.
  • Wenn bei einer Personenkontrolle oder einer Hausdurchsuchung Drogen gefunden werden – auch wenn dies zunächst überhaupt nichts mit einem Kraftfahrzeug zu tun hat.
  • Bei 8 Punkten oder mehr im Flensburger Fahreignungsregister.
  • Bei Führerscheinentzug und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
  • Wegen Bestrafung bei schwerwiegenden Verstößen / Straftaten im Straßenverkehr, wie beispielsweise Nötigung.
  • Bei Veruteilung wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.
  • Bei Verurteilung wegen Unfallflucht (evtl. in Verbindung mit einer Alkoholfahrt).

Kommen Sie zur MPU Vorbereitung Tengler - Miteinander geht es leichter !